Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten außer Kraft:
a) das Abkommen vom 7. März 1974 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll 1 ) in der Fassung des Zusatzabkommens 2 ) vom 5. November 1980;
b) die Vereinbarung vom 7. März 1974 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit 3 ) in der Fassung der Zusatzvereinbarung 4 ) vom 1. Oktober 1982.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 9. Dezember 1998 in zwei Urschriften in deutscher und niederländischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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1 ) BGBl. Nr. 754/1974
2 ) BGBl. Nr. 408/1981
3 ) BGBl. Nr. 755/1974
4 ) BGBl. Nr. 584/1982
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