Die in Artikel 11 aufgezählten Forderungen sind auch dann privilegiert, wenn sie entstanden sind, während das Binnenschiff durch eine andere Person als den Eigentümer betrieben worden ist; dies gilt nicht, wenn das Binnenschiff dem Eigentümer durch eine unerlaubte Handlung entzogen worden und außerdem der Gläubiger nicht in gutem Glauben gewesen ist.
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