2.1 Zweck dieser Vereinbarung ist es, Richtlinien und Vorgangsweisen für die Bereitstellung von Unterstützung als Gastgebernation für österreichische Streitkräfte bei der Durchführung von Operationen im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu erstellen.
2.2 Diese Vereinbarung soll nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der Gastgebernation oder den zwischen den Teilnehmern geltenden internationalen Sicherheitsabkommen stehen. Im Falle von irgendwelchen Widersprüchen ist den anwendbaren internationalen Sicherheitsabkommen der Vorzug zu gewähren.
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