Die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit kann insbesondere in folgenden Formen durchgeführt werden:
– Gründung von Joint-Ventures, Errichtung von Handelsrepräsentanzen und Zweigniederlassungen;
– Know-how- und Technologietransfer;
– Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Produktionseinrichtungen mit dem Ziel der maximalen Nutzung der Anlagenkapazität, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit;
– Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Automatisierung bestehender Anlagen und Industrien;
– Marketing, Konsulententätigkeit und andere Dienstleistungen;
– Erarbeitung von Machbarkeitsstudien;
– Planung und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Wirtschaftsdelegationen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, Teilnahme an Handelsmessen im jeweils anderen Staat;
– Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Bereich der Berufsausbildung;
– Einrichtung von Berufsbildungszentren;
– Austausch von Patenten, Lizenzen und anderem geistigen Eigentum kommerzieller Natur.
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