Eingedenk der langjährigen Wirtschaftsbeziehungen und des Niveaus ihrer wirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit sind die Parteien übereingekommen, in folgenden Bereichen langfristig zusammenzuarbeiten:
– Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte;
– Landwirtschaft und landwirtschaftliche Technologie;
– Wasserwirtschaft;
– Gesundheitsversorgung, Medizintechnik, medizinische und pharmazeutische Industrie;
– Energie, einschließlich Zusammenarbeit in Drittländern;
– Errichtung von Joint-Ventures in der chemischen und petrochemischen Industrie, insbesondere im Bereich umweltfreundlicher Produktionstechnologien und der Herstellung spezieller Chemikalien;
– Elektroanlagen und elektrische Geräte;
– elektronische und elektrotechnische Industrie;
– Metallurgie, einschließlich des Sektors der Nicht-Eisen-Metalle und der metallverarbeitenden Industrie;
– industrielle Anlagen und Komponenten;
– Exploration, Abbau, Behandlung, Raffination und Verarbeitung von mineralischen Rohstoffen und Bergbauprodukten sowie deren Vermarktung;
– Ausbau und Modernisierung von Kraftwerken und Hochspannungsnetzen sowie von Rohrleitungsnetzen für Gas und Erdöl.
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