Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll
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Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen dadurch kundzumachen, daß es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen ist im vom 20. August 1990 veröffentlicht. Der konsolidierte Text ist unter zu finden.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 5 für Österreich mit 1. Oktober 1999 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen samt Protokoll wurde im , veröffentlicht.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. August 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 für Österreich mit 1. November 2007 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen dadurch kundzumachen, daß es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.