BundesrechtInternationale VerträgeBekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen GeschäftsverkehrArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 19. Juli 1999
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Jede Vertragspartei trifft in Übereinstimmung mit ihren Rechtsgrundsätzen die erforderlichen Maßnahmen, um die Verantwortlichkeit juristischer Personen für die Bestechung eines ausländischen Amtsträgers zu begründen.

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