BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan

In Kraft seit 01. Juli 1999
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Die Notifikation gemäß Art. 101 des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 101 mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.