BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen AdoptionArt. 12

Art. 12 Artikel 12

In Kraft seit 01. September 1999
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Art. 12 Artikel 12 — Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption | GesetzeFinden.at