Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten außer Kraft:
a) das Abkommen vom 21. Dezember 1971 zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit 1 ) samt Schlußprotokoll in der Fassung des Ersten Zusatzabkommens vom 16. Mai 1973 1 ) und des Zweiten Zusatzabkommens vom 9. Oktober 1978 2 );
b) die Vereinbarung vom 4. Mai 1972 3 ) zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit in der Fassung der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1979 4 ).
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Luxemburg, am 31. Juli 1997 in zwei Urschriften, in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
______________________
1 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1974
2 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 349/1980
3 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1974
4 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1980
Keine Verweise gefunden
Rückverweise