(1) Inhaber österreichischer oder mexikanischer Diplomaten- oder Dienstpässe, die Mitglieder der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung eines Vertragsstaates auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates sind, dürfen ohne Visum einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Dienstverwendung aufhalten, müssen jedoch beim zuständigen Außenministerium innerhalb von dreißig Tagen nach ihrer Einreise akkreditiert werden.
(2) Die gleiche Regelung gilt für die Familienangehörigen der in Absatz 1 angeführten Personen für die Dauer deren Dienstverwendung, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und sie selbst Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen sind, die vom jeweiligen Vertragsstaat ausgestellt worden sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise