Diesem Abkommen kann jeder Staat beitreten, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaften wird. Die Beitrittsurkunden werden beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Spanien hinterlegt.
Dieses Abkommen tritt für beitretende Staaten 90 Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunden in Kraft.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Spanien übermittelt den Unterzeichnerregierungen eine beglaubigte Abschrift.
GESCHEHEN zu Donostia - San Sebastian am sechsundzwanzigsten Mai neuzehnhundertneunundachtzig, in allen Amtssprachen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten von Spanien hinterlegt wird.
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