Die Mitgliedstaaten unternehmen auf Antrag des Direktors und im Einklang mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften alle zweckdienlichen Schritte, um die nötige Sicherheit und den Schutz der in diesem Protokoll genannten Personen, deren Sicherheit auf Grund ihrer amtlichen Tätigkeit für Europol gefährdet ist, zu gewährleisten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden