BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll

In Kraft seit 01. Dezember 2000
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Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und der Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Protokolls sowie der Erklärung in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Die Notifikation gemäß Art. 4 des Protokolls wurde am 30. Oktober 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Einer Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wenden die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten sowie die Ukraine das Protokoll ab 1. März 1998 vorläufig an.