Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, das am 1. März 1962 6 ) in Prag unterzeichnet wurde, sowie sein Anhang in der abgeänderten Fassung 7 ), die seit 24. Juni 1991 in Kraft ist, werden bei Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens zwischen den Vertragsparteien außer Kraft treten.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Preßburg am 15. Dezember 1998 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
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6 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 319/1962 idF BGBl. Nr. 125/1992
7 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 450/1991
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