BundesrechtInternationale VerträgeInternationale Fernmeldeunion - Satzung, Vertrag und Fakultativprotokoll

Internationale Fernmeldeunion - Satzung, Vertrag und Fakultativprotokoll

In Kraft seit 11. Februar 1998
Up-to-date

Der Staatsvertrag samt Anlagen und Fakultativprotokoll sowie Änderungsurkunden von Kyoto 1994 samt Anlage und Vorbehalte der Republik Österreich wird genehmigt.

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundzumachen, daß es im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Oktober 1997 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.