Internationale Fernmeldeunion - Satzung, Vertrag und Fakultativprotokoll
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Der Staatsvertrag samt Anlagen und Fakultativprotokoll sowie Änderungsurkunden von Kyoto 1994 samt Anlage und Vorbehalte der Republik Österreich wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundzumachen, daß es im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Oktober 1997 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.