Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Bevollmächtigen dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN ZU NEW YORK am 28. Juli 1994.
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