Art. 251 Allgemeine Kriterien und Richtlinien — Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen
Die Staaten bemühen sich, durch die zuständigen internationalen Organisationen die Aufstellung allgemeiner Kriterien und Richtlinien zu fördern, um den Staaten bei der Bestimmung der Art und der Folgen der wissenschaftlichen Meeresforschung zu helfen.
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