BundesrechtInternationale VerträgeSchifffahrt – SeerechtsübereinkommenArt. 135

Art. 135Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet

In Kraft seit 13. August 1995
Up-to-date

Weder dieser Teil noch die auf Grund seiner Bestimmungen gewährten oder ausgeübten Rechte berühren den Rechtsstatus der Gewässer über dem Gebiet oder des Luftraums über ihnen.

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