Im Sinne dieses Teiles
a) bedeutet „Ressourcen“ alle festen, flüssigen oder gasförmigen mineralischen Ressourcen in situ, die sich im Gebiet auf oder unter dem Meeresboden befinden, einschließlich polymetallischer Knollen;
b) werden Ressourcen, die aus dem Gebiet gewonnen worden sind, als „Mineralien“ bezeichnet.
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