Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in schriftlicher Form bekanntgegeben haben, daß alle für sein Inkrafttreten notwendigen Verfahren beendet sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu entsprechend befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Wien, am 4. November 1994
in deutscher, portugiesischer, chinesischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise