01.01.2004
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die EUMETSAT besitzt Rechtspersönlichkeit nach Artikel 1 des Übereinkommens. Sie besitzt namentlich die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen sowie Prozesspartei zu sein.
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