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Internationale Verträge
Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See
Art. 29
Art. 29 Vorbehalte
In Kraft seit 01. August 1994
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Art. 29 Vorbehalte — Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See
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Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
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