BundesrechtInternationale VerträgeLuftverkehrsabkommen - Änderung (Japan)

Luftverkehrsabkommen - Änderung (Japan)

In Kraft seit 16. Juni 1993
Up-to-date

Art. 1

(Übersetzung)

Wien, am 16. Juni 1993

Exzellenz,

Ich beehre mich, Bezug zu nehmen auf die Konsultationen zwischen den Luftfahrtbehörden Japans und der Republik Österreich betreffend das Luftverkehrsabkommen zwischen Japan und der Republik Österreich, unterzeichnet in Wien am 7. März 1989 *), (in der Folge als „Abkommen“ bezeichnet), die am 28. und 29. Oktober 1992 in Wien stattfanden, und vorzuschlagen, daß der gegenwärtige Flugstreckenplan zum Abkommen durch den angeschlossenen, geänderten Flugstreckenplan ersetzt wird.

Sollte dieser Vorschlag die Zustimmung der österreichischen Bundesregierung finden, beehre ich mich weiters vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen darstellen, das am Tage der Antwort Eurer Exzellenz in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.

Ryoji Onodera

außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

von Japan in der Republik Österreich

Seine Exzellenz

Dr. Alois MOCK

Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

Wien

(Übersetzung)

DER BUNDESMINISTER FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 16. Juni 1993

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Erhalt der Note Eurer Exzellenz mit heutigem Datum zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

„Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... zu erneuern.“

Ich beehre mich weiters, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung den Vorschlag der japanischen Regierung annimmt, und zu bestätigen, daß die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen darstellen, das am Tage dieser Antwort in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.

Alois Mock

Seine Exzellenz

Ryoji ONODERA

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter von Japan

in der Republik Österreich

Wien

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1989

Anl. 1

(Übersetzung)

Beilage

FLUGSTRECKENPLAN

Anl. 1

(Anm.: der Flugstreckenplan wurde in der Stammfassung, BGBl. Nr. 350/1989, dokumentiert)