BundesrechtInternationale VerträgeInternationales Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“

Internationales Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“

In Kraft seit 01. Mai 1993
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Internationales Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Anlagen, Zeichnungsprotokoll und Protokoll für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens „EUROCONTROL“; Zusatzprotokoll zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Zeichnungsprotokoll; Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls vom 6. Juli 1970 zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“; Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ vom 13. Dezember 1960 samt Anlagen wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundzumachen, daß es beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt aufgelegt wird.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 17. März 1993 bei der Regierung des Königreichs Belgien hinterlegt; das Übereinkommen tritt für Österreich mit 1. Mai 1993 in Kraft.

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern.