Luftverkehrsabkommen - Abänderung (USA)
Art. 1
(Übersetzung)
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
No. 121
Wien, am 1. Juni 1992
Exzellenz,
ich beehre mich, auf das am 16. März 1989 unterzeichnete Luftverkehrsabkommen samt Anhängen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Österreichischen Bundesregierung *) (das Abkommen) und auf die kürzlichen Beratungen, die zwischen Vertretern unserer beiden Regierungen in Washington in der Zeit von 16. bis 18. Oktober 1991 zwecks Prüfung der Änderung des Abkommens Bezug zu nehmen.
Im Lichte der bei diesen Beratungen erzielten Vereinbarungen beehre ich mich, namens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vorzuschlagen, Anhang I zum Abkommen gänzlich zu streichen und durch Beilage 1 dieser Note zu ersetzen sowie Beilage II dieser Note dem Abkommen als Anhang III anzuschließen.
Falls diese Vorschläge von Ihrer Regierung angenommen werden, beehre ich mich weiters vorzuschlagen, daß diese Note und die zustimmende Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, das mit Datum der Antwortnote Eurer Exzellenz in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vollkommenen Ergebenheit.
Huffington m. p.
S.E.
Alois Mock
Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Wien
Art. 1
(Anm.: Es folgen die Beilagen I und II)
Der Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten
Zl. 224.53.3/14-III.7/92
Wien, am 1. Juni 1992
Exzellenz,
ich beehre mich, den Empfang ihrer Note Zl. 121 mit heutigem Datum zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Ich beehre mich,..... (es folgt der weitere Text der Übersetzungder Eröffnungsnote in deutscher Sprache)...... Ergebenheit.“
Ich beehre mich weiters festzustellen, daß diese Vorschläge von der Österreichischen Bundesregierung angenommen wurden, und stimme zu, daß die Note Eurer Exzellenz und meine Antwort ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, das mit heutigem Tage in Kraft tritt.
Mock m.p.
S.E.
Roy Michael Huffington
Botschafter der Vereinigten
Staaten von Amerika
Wien
Art. 1
(es folgt der weitere Text der Anlagen in deutscher Sprache)
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 213/1989