Weltpostverein – Viertes Zusatzprotokoll
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Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen wird genehmigt:
Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postanweisungsabkommen samt Ausführungsvorschrift Postscheckabkommen samt Ausführungsvorschrift und Postnachnahmeabkommen samt Ausführungsvorschrift.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die gegenständlichen Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsicht
a) beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
b) bei den Post- und Telegraphendirektionen sowie
c) bei den Postämtern
aufgelegt werden.