Das vorliegene (Anm.: richtig: vorliegende) Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel die Durchführung der auf Grund ihrer innerstaatlichen Gesetze jeweils erforderlichen Formalitäten bekanntgegeben haben.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Algier am 27. November 1989 in deutscher, arabischer und englischer Sprache, jeweils in zwei Originalen, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind.
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