Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
Mit seinem Inkrafttreten ersetzt dieses Abkommen das am 21. Dezember 1970 *) in Wien unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN am 14. November 1989 in Kairo in deutscher, arabischer und englischer Sprache. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung ist der englische Text maßgebend.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 461/1972
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