BundesrechtInternationale VerträgeWeltpostverein – Drittes Zusatzprotokoll

Weltpostverein – Drittes Zusatzprotokoll

In Kraft seit 23. September 1987
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Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen wird genehmigt:

Drittes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postanweisungs- und Postreisegutscheinabkommen samt Ausführungsvorschrift

Postscheckabkommen samt Ausführungsvorschrift Postnachnahmeabkommen samt Ausführungsvorschrift Postauftragsabkommen samt Ausführungsvorschrift und Postzeitungsabkommen samt Ausführungsvorschrift.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die angeführten Staatsverträge dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsicht bei

a) dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,

b) den Post- und Telegraphendirektionen sowie

c) den Postämtern

aufgelegt werden.