Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in französischer Sprache abgefaßt, wobei dieser Wortlaut verbindlich ist; es wird im Archiv des Sekretariats der CEMT hinterlegt; dieses übermittelt jeder Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.
GESCHEHEN zu Dublin, am 26. Mai 1982
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