a) Jeder Unterzeichner erwirbt die in dem Übereinkommen und der Betriebsvereinbarung für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.
b) Die Unterzeichner bemühen sich, in den von ihnen ausgehandelten Verkehrsvereinbarungen einen vertretbaren Anteil ihres Verkehrs über das EUTELSAT Weltraumsegment zu leiten.
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