Jeder Vertragspartner verbürgt sich gegenüber dem anderen Vertragspartner für die Überweisung des Saldos in konvertierbarer Währung, der sich aus den Einnahmen und Ausgaben aus den im Rahmen dieses Abkommens stattgefundenen Geschäften ergibt, gemäß den in jedem Land geltenden Vorschriften.
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