Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:
Anhang 1: | Straßenverkehrszeichen; |
Abschnitt A: | Gefahrenwarnzeichen; |
Abschnitt B: | Vorrangzeichen; |
Abschnitt C: | Verbots- oder Beschränkungszeichen; |
Abschnitt D: | Gebotszeichen; |
Abschnitt E: | Sondervorschriftzeichen; |
Abschnitt F: | Hinweiszeichen und Zeichen, die auf besondere Einrichtungen oder Serviceeinrichtungen für Verkehrsteilnehmer hinweisen; |
Abschnitt G: | Wegweiser, Positions- oder Hinweiszeichen; |
Abschnitt H: | Zusatztafeln; |
Anhang 2: | Straßenmarkierungen; |
Anhang 3: | Farbige Wiedergabe der in Anhang 1 angeführten Zeichen, Symbole und Tafeln |
sind Bestandteile dieses Übereinkommens.
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