03.09.1993
ANLAGE
FESTLEGUNG DER FARBFILTER ZWECKS ERZIELUNG DER IN DIESEM
ANHANG ERWÄHNTEN FARBEN (FARBWERTANTEILE)
Rot: Grenze gegen gelb: y kleiner gleich 0.335
Grenze gegen purpur *1): z kleiner gleich 0.008
Weiß: Grenze gegen blau: x größer gleich 0.310
Grenze gegen gelb: x kleiner gleich 0.500
Grenze gegen grün: y kleiner gleich 0.150 + 0.640 x
Grenze gegen grün: y kleiner gleich 0.440
Grenze gegen purpur: y größer gleich 0.050 + 0.750 x
Grenze gegen rot: y größer gleich 0.382
Gelbrot *2): Grenze gegen gelb *1): y kleiner gleich 0.429
Grenze gegen rot *1): y größer gleich 0.398
Grenze gegen weiß *1): z kleiner gleich 0.007
Gelb *3): Grenze gegen rot *1): y größer gleich 0.138 + 580 x
Grenze gegen grün *1): y kleiner gleich 1.29 x -0.100
Grenze gegen weiß *1): y größer gleich -x + 0.966
Grenze gegen
Spektralfarbenzug *1): y größer gleich -x + 0.992
Blau ... Grenze gegen grün ......... Y = 0,065 + 0,805 x
... Grenze gegen weiß ......... y = 0,400 - x
... Grenze gegen purpur ....... x = 0,133 + 0,600 y
Zur Feststellung der Farbmerkmale dieser Filter ist eine Lichtquelle der Farbtemperatur von 2854 Grad K (entsprechend der Normlichtart A der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE)) zu verwenden.
---------------------------------------------------------------------
*1) In diesen Fällen wurden andere Grenzen als die von der CIE empfohlenen angenommen, da die Spannungen an den Klemmen der Lampen, mit denen die Leuchten ausgerüstet sind, sehr stark schwanken.
*2) Gilt für die Farbe jener Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler, die bisher geläufig als „orange” oder „gelborange” bezeichnet wurden. Entspricht einem genau festgelegten Teil des Bereichs „gelb” des Farbdreiecks der CIE.
*3) Gilt nur für das Fern- und Abblendlicht. In dem besonderen Fall des Nebellichts gilt die Farbselektivität als ausreichend, vorausgesetzt, daß der Reinheitsfaktor mindestens 0.820 beträgt, wobei die Grenze gegen weiß y kleiner gleich -x + 0.966 dann y größer gleich x + 0.940 und y = 0.440 ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden