Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Tage nach dem Austausch diplomatischer Noten, in welchen festgestellt wird, daß die von der nationalen Gesetzgebung jedes Vertragschließenden Teiles geforderten Formalitäten erfüllt wurden, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Wien am 16. Juni 1976.
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