Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und das Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn sind übereingekommen, daß das Übereinkommen vom 17. Jänner 1961 *) und das Protokoll vom 8. Juli 1968 **) zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße außer Kraft treten.
Geschehen in Wien, am 10. Dezember 1973, in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
_________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 42/1961
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 293/1968
Keine Verweise gefunden
Rückverweise