BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und WerkverkehrArt. 14

Art. 14Artikel 14

In Kraft seit 02. April 1970
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Im Falle des Königreiches der Niederlande gilt dieses Abkommen nur für das europäische Gebiet des Königreiches.

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