Die Genehmigungen werden im Königreich der Niederlande durch das Ministerie van Verkeer en Waterstaat oder durch die von diesem bevollmächtigten Stellen und in der Republik Österreich durch das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie ausgestellt. Für die Genehmigung soll in beiden Staaten möglichst der gleiche Wortlaut verwendet werden.
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