Luftverkehrsabkommen – Fluglinienplan (BRD)
Art. 1
DER BOTSCHAFTER
DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Wien, am 15. März 1965
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, auf Artikel 2 Absatz 2 des in Wien am 15. März 1965 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Luftverkehr Bezug zu nehmen. In den Verhandlungen, die im Zusammenhang mit dem genannten Abkommen geführt worden sind, ist Einvernehmen darüber erzielt worden, daß der Fluglinienverkehr auf den in nachstehendem Fluglinienplan festgelegten Linien durchgeführt werden kann:
Fluglinienplan
Art. 1
I. Fluglinien die von den von der Bundesrepublik Deutschland bezeichneten Unternehmen betrieben werden:
Punkte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland | Punkte im Hoheitsgebiet der Republik Österreich |
Alle Punkte in der Bundesrepublik Deutschland | 1. Wien 2. Salzburg 3. Klagenfurt 4. Innsbruck 5. Graz 6. Linz |
dabei eine frei bestimmbare Zwei-Punkt-Landung, ansonsten jedoch nicht mehr als ein Punkt je Linie im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei.
II. Fluglinien, die von den von der Republik Österreich bezeichneten Unternehmen betrieben werden:
Punkte im Hoheitsgebiet der Republik Österreich | Punkte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland |
Alle Punkte in der Republik Österreich | 1. Berlin 2. Düsseldorf 3. Frankfurt 4. München 5. Stuttgart 6. Hamburg 7. Dresden oder Leipzig 8. ein weiterer von den Luftfahrtbehörden zu vereinbarender Punkt |
dabei eine frei bestimmbare Zwei-Punkt-Landung, ansonsten jedoch nicht mehr als ein Punkt je Linie im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei.
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem vorstehenden Fluglinienplan einverstanden erklärt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich wissen ließen, ob die Regierung der Republik Österreich diesem Fluglinienplan ebenfalls zustimmt. Bejahendenfalls gelten diese Note und Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen unseren Regierungen.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno Kreisky
Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten
Wien
DER BUNDESMINISTER
FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 15. März 1965
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage zu bestätigen, die wie folgt lautet:
(Anm.: es folgt der Text der Note)
Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich mit diesem Vorschlag einverstanden ist und daß somit Ihre Note sowie diese Antwortnote als Vereinbarung zwischen unseren Regierungen anzusehen sind.
Empfangen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Josef Löns
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland
Wien