Jeder der Vertragschließenden Teile wird die Personalausweise der Mitglieder der Schiffsbemannung, die von den zuständigen Behörden des anderen Vertragschließenden Teiles ausgestellt worden sind, anerkennen. Solche Personalausweise sind: Für die Mitglieder der Bemannung österreichischer Schiffe der „Donauschifferausweis“, für die Mitglieder der Bemannung sowjetischer Schiffe der „Passport Morjaka SSSR“.
Wenn sich die Frauen und Kinder von Mitgliedern der Schiffsbemannung zusammen mit diesen an Bord des Schiffes befinden, müssen Kinder über 15 Jahre und Frauen eigene Personalausweise haben, Kinder im Alter von 15 Jahren und darunter müssen in den Personalausweis des Vaters oder der Mutter eingetragen sein.
Alle Mitglieder der Schiffsbemannung und die mit ihnen an Bord des Schiffes befindlichen Frauen und Kinder müssen in die Personalliste des Schiffes eingetragen sein.
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