Die Österreichische Regierung und die Italienische Regierung kommen überein, in Ansehung des Umfanges des österreichischen Verkehrs über Triest im Rahmen der im Handelsabkommen vom 19. Mai 1949 vorgesehenen Gemischten Kommission des österreichisch – italienischen Warenverkehrs eine paritätische Gemischte Unterkommission für Fragen einzusetzen, welche den österreichischen Überseeverkehr von und nach Triest betreffen. Die Unterkommission tritt auf Wunsch eines der beiden Vertragschließenden Teile zusammen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise