BundesrechtInternationale VerträgeNotenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)

Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)

In Kraft seit 19. Juli 1937
Up-to-date

Art. 1

Wien, am 1. März 1937.

Herr Bundeskanzler!

Art. 1

In Vertretung der Liechtensteinschen Angelegenheiten beehre ich mich, Eurer Exzellenz den Wunsch der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Beitritt zu dem am 21. November 1936 in Wien unterzeichneten Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der der allgemeinen Benützung zugänglichen Betriebe zur gemeinsamen Personenbeförderung, bekanntzugeben und gleichzeitig mitzuteilen, daß die Schweizerische Regierung damit einverstanden ist.

Indem ich Eure Exzellenz bitten darf, mich wissen zu lassen, ob auch die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt, benütze ich den Anlaß, um Ihnen, Herr Bundeskanzler, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Anl. 1

Wien, am 1. März 1937.

Herr Gesandter!

Anl. 1

Mit Note vom heutigen Tage haben mir Eure Exzellenz folgendes zur Kenntnis gebracht:

(Anm.: es folgt der Text der Note)

Indem ich Eurer Exzellenz für diese Mitteilung danke, beehre ich mich bekanntzugeben, daß die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt.

Genehmigen Sie, Herr Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.