Die Revision des Übereinkommens kann jederzeit von einem Drittel der Vertragsstaaten beantragt werden.
Zu Urkund dessen haben die obengenannten Bevollmächtigten das Übereinkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Genf, den 9. Dezember 1923, in einer einzigen Ausfertigung, die im Archiv des Völkerbundsekretariats hinterlegt bleibt.
Gottfried Aschmann.
Xavier Neujean.
E. Leitao de Carvalho.
E. Montarroyos.
H. LLewellyn Smith.
J. Allen.
Hardinge of Penshurst.
D. Mikoff.
Francisco Rivas Vicuna.
A. Holck-Colding.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
Gmo. Brockmann.
C. R. Pusta.
A. Politis.
D. G. Phocas.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
Walter.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
Paolo Bignami.
S. Okuyama.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
Dobkevicius.
Gabriel Smith.
v. Eysinga.
Mit Ausnahme der überseeischen Gebiete Niederländisch-Indien, Surinam und Curaçao.
J. Gustavo Guerrero.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
B. Voukovitch.
Phya Sanpakitch Preecha.
Alströmer.
Herold.
Unter Vorbehalt des im Artikel 12 dieses Statutes vorgesehenen Rechtes, betreffend die Auswanderung.
J. Dvoracek.
B. Fernandez y Medina.
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