Die internationale Kommission setzt auf Grund der ihr von den Uferstaaten vorgelegten Vorschläge und Projekte das allgemeine Programm der Verbesserungsarbeiten großen Stiles fest, die im Interesse der Schiffbarkeit des internationalen Flußnetzes zu bewerkstelligen sind und deren Ausführung auf einen Zeitraum von mehreren Jahren verteilt werden kann.
Das Jahresprogramm der auf dem Flußnetz auszuführenden, laufenden Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ist von jedem einzelnen Uferstaate für den Bereich seines Staatsgebietes zu verfassen und der Kommission mitzuteilen, die zu beurteilen hat, ob dieses Programm mit den Bedürfnissen der Schiffahrt im Einklange steht; sie kann dieses Programm abändern, wenn sie es für nützlich erachtet.
Die Kommission wird bei allen ihren Beschlüssen den technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Uferstaaten Rechnung tragen.
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