I. Einleitung
1. Diese Anlage dient als Richtschnur für die Feststellung von Möglichkeiten und Technologien zur Bekämpfung von Schwefelemissionen, um die in diesem Protokoll enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten.
2. Die Anlage stützt sich auf Informationen über allgemeine Möglichkeiten zur Verringerung der Schwefelemissionen und insbesondere über die Ergebnisse und Kosten der Technologien zur Bekämpfung der Emissionen, die in amtlichen Unterlagen des Exekutivorgans und seiner untergeordneten Organe enthalten sind.
3. Sofern nichts anderes angegeben ist, beruhen die aufgeführten Maßnahmen zur Emissionsverringerung in den meisten Fällen auf der in mehreren Jahren gewonnenen praktischen Erfahrung und gelten als die am besten eingeführten und wirtschaftlich günstigsten verfügbaren Technologien. Allerdings machen die sich fortlaufend erweiternden Erfahrungen mit emissionsarmen Maßnahmen und Technologien in neuen Anlagen sowie Nachrüstung bestehender Anlagen eine regelmäßige Überprüfung dieser Anlage erforderlich.
4. Die Anlage führt zwar eine Reihe von Maßnahmen und Technologien in einer großen Bandbreite von Kosten und Leistungen auf, doch kann sie nicht als vollständige Liste der Emissionsbekämpfungsmöglichkeiten betrachtet werden. Überdies hängt die Entscheidung für die Bekämpfungsmaßnahmen und -technologien im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der geltenden Gesetze und Verordnungen, und insbesondere von den Anforderungen der Bekämpfungstechnologie, der Primärenergiestruktur, der industriellen Infrastruktur, der Wirtschaftslage und den besonderen innerbetrieblichen Bedingungen.
5. Das Hauptaugenmerk der Anlage richtet sich auf die Bekämpfung der Emissionen oxidierten Schwefels als der Summe aus Schwefeldioxid (SO 2 ) und Schwefeltrioxid (SO 3 ), ausgedrückt als SO 2 . Der Anteil des Schwefels, der in Form von Schwefeloxid oder anderen Schwefelverbindungen von Nichtverbrennungsprozessen und aus anderen Quellen abgegeben wird, ist im Vergleich mit den Schwefelemissionen aus der Verbrennung gering.
6. Bei der Planung von Maßnahmen oder Technologien für SO x -Quellen, die auch andere Stoffe, insbesondere Stickoxide (NO x ), Stäube, Schwermetalle und flüchtige organische Verbindungen (VOCs) abgeben, ist es sinnvoll, sie in Verbindung mit schadstoffspezifischen Bekämpfungsmöglichkeiten zu prüfen, um ihre Gesamtwirkung zu erhöhen und die Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken und insbesondere um zu verhindern, daß sich die Probleme der Luftverunreinigung auf andere Medien (wie zB Abwasser und feste Abfälle) übertragen.
II. Größere ortsfeste Quellen für Schwefelemissionen
7. Die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist die Hauptquelle anthropogener Schwefelemissionen aus ortsfesten Quellen. Darüber hinaus können außer der Verbrennung einige andere Prozesse erheblich zu diesen Emissionen beitragen. Nach EMEP/CORINAIR 90 gehören folgende Kategorien zu den wichtigsten ortsfesten Verbrennungsquellen:
i) öffentliche Kraftwerke, Anlagen für Kraftwärmekopplung und Fernwärme:
a) Kessel;
b) ortsfeste Verbrennungsturbinen und Verbrennungsmotoren;
ii) Feuerungsanlagen für Gewerbe, Institutionen und Wohngebäude:
a) gewerbliche Kessel;
b) Hausfeuerungen;
iii) industrielle Feuerungsanlagen und Verbrennungsprozesse:
a) Kessel und Industrieheizungsanlagen;
b) Prozesse, zB metallurgische Verfahren wie etwa Glühen und Sintern, Kokereianlagen, Bearbeitung von Titandioxid (TiO 2 ) usw.;
c) Zellstoffherstellung;
iv) Nichtverbrennungsprozesse, zB Herstellung von Schwefelsäure, bestimmte organische Syntheseverfahren, Behandlung metallischer Oberflächen;
v) Gewinnung, Verarbeitung und Verteilung fossiler Brennstoffe;
vi) Abfallbehandlung und -entsorgung, zB thermische Behandlung kommunaler und industrieller Abfälle.
8. Die Gesamtdaten (1990) für die ECE-Region zeigen, daß ca. 88 vH der gesamten Schwefelemissionen aus Verbrennungsverfahren (20 vH aus industrieller Verbrennung), 5 vH aus Produktionsprozessen und 7 vH aus Ölraffinerien stammen. In vielen Ländern ist der Kraftwerkesektor die Hauptquelle der Schwefelemissionen. In einigen Ländern ist der Industriesektor (einschließlich Raffinerien) ebenfalls eine bedeutende Quelle dieser Emissionen. Zwar sind die Emissionen aus Raffinerien in der ECE-Region verhältnismäßig gering, doch sind deren Auswirkungen auf die Schwefelemissionen aus anderen Quellen erheblich wegen des Schwefels in den Ölprodukten. Im allgemeinen verbleiben 60 vH des in den Rohprodukten vorhandenen Schwefels in den Endprodukten, 30 vH werden als Elementarschwefel zurückgewonnen und 10 vH aus den Raffinerieschornsteinen ausgestoßen.
III. Allgemeine Möglichkeiten zur Verringerung der bei der Verbrennung entstehenden Schwefelemissionen:
9. Zur Verringerung der Schwefelemissionen sind folgende allgemeine Möglichkeiten vorhanden:
i) Maßnahmen der Energiewirtschaft: 1 )
a) Energieeinsparung
Ein rationaler Energieverbrauch (Verbesserung der Energieeffizienz und der Verfahrensdurchführung, Kraftwärmekopplung und/oder Nachfrageregelung) führt gewöhnlich zu einer Verringerung der Schwefelemissionen.
b) Energiemix
Im allgemeinen können Schwefelemissionen dadurch verringert werden, daß der Anteil der Energiequellen, bei denen keine Verbrennung stattfindet (dh. Hydro-, Kern-, Windenergie usw.), im Energiemix erhöht wird. Jedoch sind weitere Umweltauswirkungen zu prüfen.
ii) Technische Möglichkeiten:
a) Brennstoffumstellung
Die bei der Verbrennung erzeugten Schwefelemissionen sind unmittelbar auf den Schwefelgehalt des verwendeten Brennstoffs zurückzuführen.
Eine Brennstoffumstellung (zB von schwefelreicher auf schwefelarme Kohle und/oder flüssige Brennstoffe oder von Kohle auf Gas) führt zu geringeren Schwefelemissionen, doch kann es gewisse Einschränkungen geben, wie etwa durch die Verfügbarkeit schwefelarmer Brennstoffe und die Anpassungsfähigkeit vorhandener Verbrennungssysteme an unterschiedliche Brennstoffe. In vielen ECE-Ländern werden derzeit einige Kohle- oder Ölverbrennungsanlagen durch gasbefeuerte Verbrennungsanlagen ersetzt. Mit zwei unterschiedlichen Brennstoffen zu betreibende Anlagen können die Brennstoffumstellung erleichtern.
b) Brennstoffreinigung
Die Reinigung von Erdgas entspricht dem Stand der Technik und wird weitgehend aus betrieblichen Gründen angewandt. Die Reinigung von Prozeßgasen (saures Raffineriegas, Kokereigas, Biogas usw.) ist ebenfalls Stand der Technik. Die Entschwefelung flüssiger Brennstoffe (leichte und mittlere Fraktion) ist ebenfalls Stand der Technik.
Die Entschwefelung schwerer Fraktionen ist technisch möglich, doch sollten die Rohöleigenschaften nicht außer Betracht gelassen werden. Die Entschwefelung der Rückstände aus der atmosphärischen Destillation (Rückstände aus atmosphärischen Rohöldestillationsanlagen) zur Herstellung von schwefelarmem Brennstofföl wird jedoch nicht gemeinhin angewandt; die Verarbeitung schwefelarmer Rohöle ist deshalb für gewöhnlich vorzuziehen. Hydrokracken und Technologien zur Brennstoffumwandlung sind ausgereift und verbinden einen hohen Entschwefelungsgrad mit einer erhöhten Ausbeute an Leichtprodukten. Die Anzahl der Raffinerien mit fortschrittlichen Konversionsanlagen ist noch gering. Diese Raffinerien gewinnen charakteristischerweise 80 bis 90 vH des eingesetzten Schwefels zurück und wandeln sämtliche Reststoffe in Leichtprodukte oder andere vermarktbare Produkte um. Für diesen Raffinerietyp sind der Energieverbrauch und die Investitionskosten höher. Der übliche Schwefelgehalt für die Raffinerieprodukte wird in Tabelle 1 dargestellt.
Heute übliche Werte | Voraussichtliche künftige Werte | ||
Ottokraftstoff | 0,1 | 0,05 | |
Kerosin | 0,1 | 0,01 | |
Diesel | 0,05-0,3 | 0,05 | |
Heizöl, leicht, extraleicht | 0,1-0,2 | 0,1 | |
Heizöl, mittel und schwer | 0,2-3,5 | 1 | |
Schiffsdieselöl | 0,5-1,0 | 0,5 | |
Bunkeröl | 3,0-5,0 | 1 (Küstenbereiche) | |
2 (Hohe See) | |||
Durch Reinigung von Steinkohle mit den derzeit verfügbaren Technologien können zirka 50 vH des anorganischen Schwefels (je nach den Eigenschaften der Kohle), jedoch kein organischer Schwefel zurückgewonnen werden. Zur Zeit werden wirksamere Technologien entwickelt, die jedoch höhere Investitionen und Kosten erfordern. Demzufolge ist die Wirksamkeit der Entschwefelung durch Kohlereinigung im Vergleich zur Rauchgasentschwefelung begrenzt. Es kann länderspezifische Optimierungspotentiale für die beste Kombination aus Brennstoffreinigung und Rauchgasreinigung geben.
c) Moderne Verbrennungstechnologien
Zu den Verbrennungstechnologien mit verbessertem thermischen Wirkungsgrad und verringerten Schwefelemissionen gehören folgende: Wirbelschichtfeuerung, stationäre Wirbelschichtfeuerung, zirkulierende Wirbelschichtfeuerung und Druckwirbelschichtfeuerung; Gas- und Dampfturbinenprozeß mit integrierter Brennstoffvergasung und kombiniertem Gas- und Dampfturbinenprozeß.
Stationäre Verbrennungsturbinen können in die Feuerungssysteme bei konventionellen Kraftwerken integriert werden, wodurch der Gesamtwirkungsgrad um 5 bis 7 vH erhöht werden kann, was zB zu einer beträchtlichen Verringerung der SO 2 -Emissionen führt. Allerdings werden grundlegende Veränderungen an der bestehenden Feuerungsanlage erforderlich.
Die Wirbelschichtfeuerung ist eine Verbrennungstechnologie für Steinkohle und Braunkohle, die aber auch andere feste Brennstoffe wie etwa Petrolkoks und minderwertige Brennstoffe wie etwa Abfall, Torf und Holz verbrennen kann. Die Emissionen können zusätzlich durch eine in das System integrierte Verbrennungsregelung verringert werden, indem dem Schichtmaterial Kalk/Kalkstein beigegeben wird. Die gesamte installierte Leistung der Wirbelschichtfeuerung beträgt etwa 30 000 MWth (250 bis 350 Anlagen), einschließlich 8 000 Mwth in einem Leistungsbereich mit mehr als 50 Mwth. Abfallprodukte aus diesem Verfahren können hinsichtlich der Verwendbarkeit und/oder Entsorgung Schwierigkeiten verursachen; eine Weiterentwicklung ist deshalb erforderlich. Zum Verfahren des Gas- und Dampfturbinenprozesses mit integrierter Brennstoffvergasung gehört eine Kohlevergasung und ein Kombiprozeß mit einer Gas- und Dampfturbine. Die vergaste Kohle wird in der Verbrennungskammer der Gasturbine verbrannt. Die Begrenzung der Schwefelemissionen wird durch eine dem Stand der Technik entsprechende Rohgasreinigungsanlage für den Gasturbineneintrittsstrom erreicht. Diese Technologie gibt es auch für Schwerölrückstände und Bitumenemulsionen. Die installierte Leistung beträgt derzeit zirka 1 000 MWel (5 Anlagen). Kraftwerke mit kombinierter Gas- und Dampfturbinentechnik, die Erdgas als Brennstoff mit einer Energieeffizienz von zirka 48 bis 52 vH verwenden, befinden sich derzeit in der Planung.
d) Änderungen der Verfahren und der Art der Verbrennung Änderungen der Verbrennung, die mit den zur Bekämpfung von NOx-Emissionen eingesetzten Maßnahmen vergleichbar sind, gibt es nicht, da der organisch und/oder anorganisch gebundene Schwefel bei der Verbrennung fast vollständig oxidiert (je nach den Eigenschaften des Brennstoffs und der Feuerungstechnologie bleibt ein bestimmter Anteil in der Asche zurück).
In dieser Anlage werden Trockenadditivprozesse für herkömmliche Kessel als Verfahrensänderungen betrachtet, da ein Zusatzstoff in die Verbrennungskammer eingespritzt wird. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, daß bei Anwendung dieser Verfahren die thermische Leistung gesenkt wird, das Verhältnis Ca/S hoch und die Schwefelrückhaltung gering ist. Schwierigkeiten bei der Weiterverwendung der Abfallprodukte müssen ebenfalls berücksichtigt werden, so daß diese Lösung gewöhnlich nur als Zwischenmaßnahme und für kleinere Anlagen genutzt werden soll (Tabelle 2).
(Anm.: Tabelle 2 (Querformat) ist als PDF dokumentiert.)
e) Rauchgasentschwefelungsverfahren
Diese Verfahren zielen auf die Abscheidung der bereits gebildeten Schwefeloxide ab und werden auch als Sekundärmaßnahmen bezeichnet. Abgasreinigungstechnologien nach dem Stand der Technik basieren alle auf der Entfernung des Schwefels durch nasse, trockene, halbtrockene und katalytische chemische Prozesse.
Um ein möglichst wirksames Programm zur Verringerung von Schwefelemissionen zu erreichen, das über die unter Ziffer i genannten Maßnahmen hinausgeht, soll eine Kombination der unter Ziffer ii aufgeführten technologischen Möglichkeiten ins Auge gefaßt werden.
In einigen Fällen können die Optionen zur Verringerung von Schwefelemissionen auch zu einer Verringerung der Emissionen von CO 2 , NOx und anderen verunreinigenden Stoffen führen. Bei öffentlichen Kraftwerken, Anlagen mit Kraftwärmekopplung und Fernwärmeanlagen werden ua. folgende Rauchgasentschwefelungsverfahren angewendet:
Kalk/Kalkstein-Verfahren (naß); Sprühabsorption (trocken); Wellman-Lord-Verfahren; Ammoniakwaschverfahren und kombinierte NOx-SOx-Abgasreinigung (Aktivkohleverfahren und kombinierte katalytische NOx/SOx-Abgasreinigung). Im Sektor Stromerzeugung umfassen die Kalk/Kalkstein-Verfahren und die Sprühabsorption 85 vH beziehungsweise 10 vH der installierten Anlagenkapazität. Einige neue Rauchgasentschwefelungsverfahren, wie zB die Elektronenstrahlverfahren und das Verfahren Mark 13A, befinden sich noch in der Erprobungsphase.
Tabelle 2 zeigt die Wirksamkeit der oben genannten Sekundärmaßnahmen; die Zahlen beruhen auf praktischen Erfahrungen, die in zahlreichen in Betrieb befindlichen Anlagen gewonnen wurden. Die installierte Leistung und die mögliche Leistungsspanne sind ebenfalls angegeben. Trotz vergleichbarer Eigenschaften einiger Technologien zur Bekämpfung von Schwefelemissionen können orts- oder anlagenspezifische Bedingungen zum Ausschluß einer bestimmten Technik führen.
Tabelle 2 enthält auch die Preisspannen für die üblichen Investitionskosten bei Anwendung der Minderungsmaßnahmen, die unter Ziffer ii lit. c, d und e aufgeführt sind. Für die Anwendung im Einzelfall ist zu bedenken, daß die Investitionskosten für Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen ua. von der eingesetzten Technik, den erforderlichen Minderungssystemen, der Größe der Anlage, der erforderlichen Abscheideleistung und dem Zeitplan der vorgesehenen Wartungszyklen abhängig sind. Die Tabelle enthält somit lediglich einen allgemeinen Überblick über die Investitionskosten. Die Investitionskosten für die Nachrüstung übersteigen im allgemeinen die für neue Anlagen.
IV. Bekämpfungsverfahren in anderen Sektoren
10. Die unter Nummer 9 Ziffer ii lit. a bis e aufgeführten Bekämpfungsmaßnahmen gelten nicht nur für den Bereich der Kraftwerke, sondern auch für verschiedene andere Industriesektoren. Über mehrere Jahre wurde praktische Erfahrung gesammelt, in den meisten Fällen im Kraftwerksbereich.
11. Die Anwendung von Technologien zur Bekämpfung der Schwefelemissionen im Industriesektor hängt lediglich von den verfahrensspezifischen Begrenzungen in dem jeweiligen Sektor ab. Tabelle 3 weist die hauptsächlichen Quellen von Schwefelemissionen und die entsprechenden Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen aus.
Tabelle 3 | |
Quelle | Verringerungsmaßnahmen |
Rösten nicht -eisenhaltiger Sulfide Viskoseherstellung Schwefelsäureherstellung Sulfat-Zellstoffherstellung | Katalytisches Schwefelsäurenaßverfahren Doppelkontaktverfahren Doppelkontaktverfahren, verbesserte Ausbeute Verschiedene prozeßintegrierte Maßnahmen |
12. In den in Tabelle 3 aufgeführten Sektoren können prozeßintegrierte Maßnahmen, einschließlich Rohstoffwechsel (gegebenenfalls kombiniert mit bereichsspezifischer Rauchgasbehandlung) angewandt werden, um die Schwefelemissionen so wirksam wie möglich zu verringern.
13. Folgende Beispiele sind bekannt:
a) In neuen Sulfatzellstoffwerken können Emissionen von weniger als 1 kg Schwefel pro Tonne Zellstoff (luftgetrocknet) erreicht werden; 2 )
b) in Sulfitzellstoffwerken können 1 bis 1,5 kg Schwefel pro Tonne luftgetrockneter Zellstoff erreicht werden;
c) beim Rösten von Sulfiden sind (abhängig vom Verfahren) Abscheidegrade von 80 bis 99 vH für Anlagengrößen von 10 000 bis 200 000 m 3 /h bekannt;
d) bei einer Eisenerzsinteranlage erreicht eine Rauchgasentschwefelungsanlage mit einer Kapazität von 320 000 m 3 /h einen Reingaswert von weniger als 100 mg SO x pro Nm 3 bei 6% O 2 ;
e) Koksöfen erreichen weniger als 400 mg SO x /Nm 3 bei 6% O 2 ;
f) Schwefelsäureanlagen erreichen eine Umwandlungsgrad von über 99 vH;
g) eine fortschrittliche Claus-Anlage erreicht eine Schwefelrückgewinnung von über 99 vH.
V. Nebenprodukte und Nebenwirkungen
14. Die zunehmenden Bemühungen in den Staaten der ECE-Region zur Verringerung der Schwefelemissionen aus ortsfesten Quellen erhöhen die Menge der Nebenprodukte.
15. Es sollen Optionen gewählt werden, die zu verwertbaren Nebenprodukten führen. Ferner sollen Optionen gewählt werden, die zu einem verbesserten thermischen Wirkungsgrad und soweit wie möglich zu einer Verringerung des Abfallentsorgungsproblems führen. Obwohl die meisten Nebenprodukte, beispielsweise Gips, Ammoniaksalze, Schwefelsäure oder Schwefel, wiederverwendbar oder wiederverwertbar sind, müssen andere Faktoren wie Marktbedingungen und Qualitätsnormen in Betracht gezogen werden. Die Wiederverwendung von Nebenprodukten aus der Wirbelschichtverbrennung und der Trockensprühabsorption muß verbessert und untersucht werden, da in manchen Ländern die Deponien und die diesbezüglichen Kriterien die Entsorgung einschränken.
16. Folgende Nebenwirkungen werden die Umsetzung einer bestimmten Technologie oder Methode nicht behindern, sollen jedoch berücksichtigt werden, wenn mehrere Techniken oder Möglichkeiten zur Verringerung von Schwefelemissionen in Frage kommen:
a) Energiebedarf der Gasreinigungsverfahren;
b) Korrosion auf Grund der Bildung von Schwefelsäure durch die Reaktion von Schwefeloxiden mit Wasserdampf;
c) verstärkter Einsatz von Wasser und Abwasserbehandlung;
d) Reagenzbedarf;
e) Entsorgung fester Abfälle.
VI. Überwachung und Berichterstattung
17. Zu den für die Durchführung nationaler Strategien und Politiken zur Kontrolle der Luftverunreinigung ergriffenen Maßnahmen gehören gesetzliche und sonstige Vorschriften, positive und negative wirtschaftliche Anreize sowie technologische Anforderungen (beste verfügbare Technologie).
18. Im allgemeinen werden Emissionsnormen für jede Emissionsquelle nach folgenden Kriterien festgelegt: Anlagengröße, Betriebszustand, Verbrennungstechnologie, Brennstoffart und Alt- oder Neuanlage. Eine andere, ebenfalls benutzte Lösung besteht darin, für die Verringerung der gesamten Schwefelemissionen aus einer Gruppe von Quellen Ziele zu setzen und die Entscheidung zu ermöglichen, wo Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele zu treffen sind (Bubblekonzept).
19. Anstrengungen zur Verringerung der Schwefelemissionen auf die in den nationalen Gesetzen festgelegten Werte sind durch ein ständiges Überwachungs- und Berichterstattungssystem zu kontrollieren und den Überwachungsbehörden zu melden.
20. Derzeit stehen verschiedene Überwachungssysteme zur Verfügung, die sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche Meßmethoden anwenden. Jedoch sind die Qualitätsanforderungen unterschiedlich. Die Messungen sind von qualifizierten Instituten unter Verwendung von Meß- und Überwachungssystemen durchzuführen. Zu diesem Zweck kann ein Zertifizierungssystem die größte Sicherheit bieten.
21. Im Rahmen moderner automatisierter Überwachungs- und Prozeßsteuerungssysteme stellt die Berichterstattung keine Schwierigkeiten dar. Die Erhebung von Daten zur weiteren Verwendung entspricht dem Stand der Technik; jedoch sind die Daten, die an die zuständigen Behörden weiterzuleiten sind, von Fall zu Fall unterschiedlich. Zur besseren Vergleichbarkeit sollen Datenreihen und Vorschriften harmonisiert werden. Eine Harmonisierung ist auch zur Qualitätssicherung der Meß- und Überwachungssysteme wünschenswert. Dies sollte bei einem Vergleich der Daten berücksichtigt werden.
22. Zur Vermeidung von Abweichungen und Widersprüchen sind die Basisdaten und Parameter genau festzulegen, einschließlich der folgenden:
a) Festlegen der Emissionswerte, die in ppmv, mg/Nm 3 , g/GJ, kg/h oder kg/t des Produkts ausgedrückt werden. Die meisten dieser Einheiten müssen berechnet und auf Gastemperatur, Feuchtigkeit, Druck, Sauerstoffgehalt oder Wärmegehalt bezogen/umgerechnet werden;
b) Festlegung der Mittelungszeit für die Emissionswerte als Stunden-, Monats- oder Jahresmittel;
c) Festlegung von Ausfallzeiten und entsprechenden Notfallregelungen für den Bypassbetrieb des Überwachungssystems oder beim Abschalten der Anlage;
d) Festlegung von Methoden zur nachträglichen Ergänzung von Daten, die fehlen oder infolge eines Gerätefehlers verlorengegangen sind;
e) Festlegen des Parametersatzes, der zu messen ist. Je nach Art des Industrieprozesses können die erforderlichen Informationen unterschiedlich sein. Das betrifft auch den Ort der Messung innerhalb des Systems.
27. Eine Qualitätskontrolle der Messungen muß sichergestellt sein.
______________________
1 ) Die Möglichkeiten unter Ziffer i lit. a und b sind in die Energiestruktur und -politik einer Vertragspartei des Übereinkommens integriert. Der Stand der Umsetzung, die Wirksamkeit und die Kosten pro Sektor sind hier nicht berücksichtigt.
2 ) Eine Überwachung des Schwefel-Natrium-Verhältnisses ist erforderlich, dh. Beseitigung von Schwefel in Form neutraler Salze und Zugabe von schwefelfreiem Natriumgemisch.
Anhänge
Tabelle 2PDFRückverweise
Keine Verweise gefunden