Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der neunten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Für alle Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die dieses Übereinkommen nach der Hinterlegung der neunten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifizieren, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten, tritt dieses Übereinkommen am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch den betreffenden Staat oder die betreffende Organisation in Kraft.
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