Die auf Grund der Deklaration über die Zusammenarbeit der Donaustaaten betreffend die Donauwasserwirtschaft, insbesondere zum Schutz der Donau gegen Verschmutzung, unterzeichnet am 13. Dezember 1985 (Bukarester Deklaration), von den Vertragsparteien in den Expertengruppen für Wasserqualität, Hochwassermeldung und – vorhersage und Wasserbilanz geleisteten Arbeiten werden in den Rahmen dieses Übereinkommens übertragen.
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