Art. 9 — Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Die Parteien prüfen besonders die Frage der Einführung bzw. Intensivierung gezielter Forschungsprogramme, um
a) die bestehenden qualitativen und quantitativen Methoden zur Prüfung der Auswirkungen geplanter Projekte zu verbessern;
b) zu einem besseren Verständnis der Ursache-Wirkung-Beziehungen und ihrer Rolle in einem integrierten Umweltmanagement zu gelangen;
c) in dem Bestreben, Auswirkungen weitestgehend zu vermindern bzw. zu vermeiden, die wirksame Durchführung der Entscheidungen über geplante Projekte zu untersuchen und zu überwachen;
d) Methoden zur Förderung kreativer Lösungsansätze bei der Suche nach umweltgerechten Alternativen zu geplanten Projekten, Produktions- und Verbrauchsstrukturen zu entwickeln;
e) Methoden für die Umsetzung der Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung auf volkswirtschaftlicher Ebene zu entwickeln.
Die Ergebnisse der vorgenannten Programme werden zwischen den Parteien ausgetauscht.
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