Die Ziele umfassen:
a) Kontrolle der Einhaltung der in der Genehmigung gestellten Bedingungen sowie der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen;
b) Beurteilung von Auswirkungen im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Management und um Unsicherheiten zu begegnen;
c) Überprüfung früherer Vorhersagen, um die Erfahrungen für künftige gleichartige Projekte weiterzugeben.
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